Oder hast du eine Frage?
Die meisten Antworten auf deine Fragen findest du hier, ansonsten antworten wir auch gerne persönlich!
Fragen und Antworten
Selfstorage ist das Selbsteinlagern von Gegenständen durch Privatleute oder Firmen in abgeschlossenen, sicheren, sichtgeschützten und bequem zugänglichen individuellen Mieteinheiten unterschiedlicher Größe bei sehr flexiblen Mietzeiten. Quelle: Definition Deutscher Selfstorage Verband
Selfstorage eignet sich für private Haushalte, Gewerbetreibende und Firmen, die eine sichere und flexible Lagermöglichkeit suchen.
Ob als vorübergehende Lösung für die Lagerung von Möbel bei Umzug oder Auslandsaufenthalt, als saisonale Lösung für die Camping-, Balkon- oder Wintersportausrüstung, oder als langfristige Alternative, um nachhaltig Platz in den eigenen vier Wänden zu schaffen. Bei uns findet alles ein Zuhause.
Dein persönliches Lager kannst du nach der online Anmietung wochentags zwichen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr zum ersten Mal betreten. Danach kannst du wann du willst an 365 Tagen, 7 Tage die Woche, 24 Stunden täglich dein Lager ohne vorherige Ankündigung betreten.
Bei uns kommst du an 365 Tagen, rund um die Uhr an deine Sachen! Dafür ist KEINE vorherige Anmeldung nötig!
Um dir beste Preise bieten zu können verzichten wir auf eine Zwangsversicherung deiner Sachen. Gerne kannst du deine Sachen aber über deine eigene Hausratversicherung absichern.
Um dir die nötige Flexibilität zu bieten verzichten wir auf lange Vertragsbindungen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
Ja die Mindestmietdauer beträgt nur 2 Monate.
Ja zum Schutz aller Mieter und unserer Lager wird bei Vertragsabschluss eine Kaution fällig. Diese beträgt 2-3 Monatsmieten.
Es dürfen keine komprimierte Gase, feuchte, feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, Wasser gefährdende oder übelriechende Stoffe gelagert werden. Das Lagerverbot gilt außerdem für illegale Substanzen / Gegenstände / Waffen, Güter, die verderben, verfaulen, Ungeziefer anlocken können, sowie darüber hinaus für lebende Tiere und Pflanzen. Die – auch vorübergehende – Nutzung der Mietsache zum Aufenthalt von Personen, als Büro-, Geschäfts- oder Privatadresse sowie die ganz oder teilweise Untervermietung ist untersagt.